TTIP ist viel mehr als ein Handelsvertrag
Kommunale Auswirkungen zentral dargestellt
Neben vielen Bürgerinnen und Bürger haben sich auch Gemeinde- und Stadträte sowie der Bürgermeister Uffenheims in einem Vortrag des Bundestagsabgeordneten Uwe Kekeritz über die möglichen kommunalen Auswirkungen des Handelsvertrages zwischen den USA, Kanada und Europa in der Oberen Mühle in Uffenheim informiert. Ruth Halbritter, Kreisvorsitzende und Uffenheimer Gemeinderätin, moderierte und führte die ca. 60 Vortragsbesucher durch den Abend. Die zentrale These des Vortrages lautete: Die Verträge beschäftigen sich nur am Rande mit Handelsfragen. Vielmehr geht es um eine Umgestaltung der Öffentlichen Daseinsvorsorge und die Ausweitung der Einflussnahme der großen Konzerne auf die zukünftige gesetzliche Festlegung von Standards.
Auch heute schon werden bei neuen Gesetzen oder Gesetzesänderungen die Interessensverbände intensiv eingebunden. Das sei richtig, denn die Interessen der Verbände müssen soweit wie im gesamtgesellschaftlichen Kontext sinnvoll, berücksichtigt werden. Die Planungen der Verträge sehen aber eine eindeutige Stärkung des Einflusses der Konzerne vor. Geplante neue Gesetze oder Änderungen sollen im Vorfeld mit den Konzernen verpflichtend abgesprochen werden. Diese verlangen gesetzlich garantierte Mitbestimmungsrechte. Die Vorschläge dazu reichen vom Vetorecht, das sicherlich nicht komme werde, bis zum Entschädigungsanspruch. Dies würde eine Änderung unseres Rechtssystems bedeuten. Kein Verband könne verbindliche MitentscheidungsÂrechte bei der Gesetzgebung erhalten. Die hier diskutierten Bereiche hätten auch nichts mit Handelsfragen zu tun.
Da es sich um völkerrechtlich verbindliche Verträge handelt, könnten gegebene Standards zukünftig nicht mehr vom deutschen Gesetzgeber unabhängig verändert werden. Die Erneuerungen müssten von der EU abgesegnet und den US-amerikanischen Partnern letztlich zur Genehmigung vorgelegt werden, denn Völkerrecht steht immer über nationalem Recht. Kekeritz ist davon überzeugt, dass dies die Menschen in Deutschland nicht möchten und er bezweifelt auch, dass die Kanzlerin die Tragweite dieses Vertrages auch nur annähernd erfasst hat, sie weiß schlicht nicht worum es geht. Kekeritz wirft Minister Gabriel vor, demokratische Errungenschaften der letzten 150 Jahre, an denen die SPD zentral beteiligt war, leichtfertig aufs Spiel zu setzen.
Das Credo des Abgeordneten lautet immer wieder: TTIP und Co. sind weit mehr als Handelsverträge. Das Ziel ist die Privatisierung der öffentlichen Daseinsvorsorge. Dazu gehören auch alle Bereiche der kommunalen Selbstverwaltung wie Wasser und Abwasser, Strom und Müll. Aber auch den Bildungsbereich, die Sparkassen, Sportstätten oder die kommunalen Krankenhäuser möchten Investoren gerne übernehmen. Das ist aus deren Sicht verständlich, denn dahinter steht immer eine milliardenschwere Nachfrage mit den entsprechenden Gewinnaussichten in Milliardenhöhe.
Der Abgeordnete Kekeritz wundert sich über diese geheimen Verhandlungen, denn die Kommunale Selbstverwaltung wird sowohl durch das Grundgesetz als auch die Bayerische Verfassung garantiert und geschützt. Änderungen oder Anpassungen müssen deshalb zwingend mit den Kommunalen Verbänden öffentlich in einem transparenten Verfahren erfolgen. Diese Verhandlungen werden aber von Merkel und Gabriel gedeckt, die damit unser Rechtssystem in Frage stellen.
Geheime Verhandlungen über das Thema der Kommunalen Selbstverwaltung von Leuten, die keine Legitimation dafür besitzen, kann nicht akzeptiert werden. Aus diesem Grund ist es die Pflicht von Stadt- und Kreisräten diese Provokation aufzunehmen und in den Stadt-, Gemeinde- und Kreistags-Sitzungen zu diskutieren. Ihre Botschaft kann nur die Verteidigung ihres eigenen Wirkungskreises sein. Verantwortungsbewusste Räte und Rätinnen müssen ihre Botschaft in Form von Protestschreiben, Resolutionen oder Appellen an die Landes- und Bundesregierung weiterleiten.
Kekeritz freute sich, dass unter den zahlreichen Besuchern der Veranstaltung auch 13 Gemeinderäte waren. Er drückte ihnen seinen Respekt aus, führte aber auch an, dass dieses Thema eigentlich gerade für die gewählten Mandatsträger von größter Relevanz sei und jeder Rat, Bürgermeister oder Landrat das Recht (und die Pflicht) hat, sich umfangreich und aus vielen Quellen zu informieren. Daran ändere auch die Rechtsmeinung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages nichts, der eben nur eine unter vielen Rechtsmeinungen darstelle. Eine Verbindlichkeit für das Verhalten von Ratsversammlungen kann daraus auf alle Fälle nicht geschlossen werden.